Haushaltshilfe für die Region 38
Haushaltsfee…
Einfach sauber!
Personen, bei denen eine Pflegestufe vorliegt, haben nach § 36 und 45b SGB XI Anspruch auf hauswirtschaftliche Versorgung. Die Kosten werden dann in der Regel von der Pflegekasse übernommen. Selbstverständlich können die Leistungen auch ohne Pflegestufe in Anspruch genommen werden.
Wir arbeiten für Sie in der Postleitzahlenregion 38.